Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Votingtech GmbH (im Folgenden „Votingtech“) und dem Auftraggeber, die mit den angebotenen Dienstleistungen und Produkten von Votingtech zusammenhängen. Abweichungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich oder elektronisch bestätigt wurden. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers, die nicht ausgeschlossen werden können, bleiben davon unberührt.
Votingtech bietet Dienstleistungen und Produkte im Bereich der digitalen Abstimmungen und Wahlsoftware an, sowohl für Online- als auch für lokale Systeme. Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der Leistungsbeschreibung, die Vertragsbestandteil ist. Änderungen der Leistung oder technische Anpassungen, die durch äußere Umstände (z. B. gesetzliche Änderungen, technische Entwicklungen oder unvorhersehbare Störungen) erforderlich werden, sind vorbehalten, soweit sie den Vertrag nicht wesentlich verändern.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von Votingtech annimmt und Votingtech die Annahme schriftlich, elektronisch oder mündlich bestätigt. Mündliche Absprachen sollten zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich oder elektronisch bestätigt werden. Im Zweifelsfall gelten schriftliche oder elektronische Bestätigungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erforderlichen Informationen und Details rechtzeitig, vollständig und korrekt bereitzustellen. Dazu gehören beispielsweise technische Spezifikationen, Ansprechpartner, Fristen oder sonstige relevante Daten. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können die Erfüllung des Vertrags beeinträchtigen und unter Umständen zu Verzögerungen oder zusätzlichen Kosten führen, die der Auftraggeber zu tragen hat. Votingtech übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Fehler, die auf unzureichende Informationen seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind.
Einräumung von Nutzungsrechten
Votingtech gewährt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der bereitgestellten Software sowie gegebenenfalls an im Auftrag vereinbarten Hardware-Systemen. Dieses Nutzungsrecht gilt ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Leistungen und ist auf die Nutzung für eine einzelne Veranstaltung oder Versammlung beschränkt, sofern nicht vertraglich eine weitergehende Nutzung ausdrücklich vereinbart wurde.
Umfang der Nutzung
Die Nutzung der von Votingtech bereitgestellten Software und Hardware ist ausschließlich auf den vertraglich festgelegten Zweck und Zeitraum begrenzt. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe der Systeme an Dritte ist untersagt, es sei denn, Votingtech hat einer solchen Nutzung im Vorfeld schriftlich zugestimmt.
Votingtech stellt die notwendigen Wahlserver sowie elektronische Wahl- und Abstimmungssysteme für den Einsatz bei der Veranstaltung zur Verfügung. Die Betreuung und Bedienung dieser Systeme erfolgt durch Votingtech oder durch von Votingtech beauftragtes Personal. Hardware wird am Veranstaltungsort durch Votingtech aufgebaut und eingerichtet, um einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen.
Haftung für bereitgestellte Hardware
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Votingtech bereitgestellte Hardware während des Veranstaltungszeitraums sorgfältig zu behandeln und gegen Schäden, Verlust oder Diebstahl zu sichern. Für Schäden oder den Verlust der Hardware am Veranstaltungsort, die nicht auf Votingtech zurückzuführen sind, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. Die Vertragspartner sind verpflichtet, unverzüglich über einen Schadensfall oder Verlust zu informieren.
Begrenzung der Haftung von Votingtech
Votingtech übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Beeinträchtigungen der Veranstaltung, die durch unsachgemäßen Umgang mit der bereitgestellten Hardware oder unzureichende Schutzmaßnahmen seitens des Auftraggebers entstehen. Diese Regelungen gelten, sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen Votingtech und dem Auftraggeber getroffen wurden.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass während der Veranstaltung möglichst keine Störquellen im Umfeld vorhanden sind, die die Funktionsfähigkeit der von Votingtech bereitgestellten technischen Infrastruktur beeinträchtigen könnten. Dies umfasst insbesondere die Freihaltung der relevanten Funkkanäle und den Verzicht auf den Einsatz von Geräten, die das Netzwerk beeinflussen könnten. Votingtech stellt die erforderlichen Server (online oder lokal) sowie die technische Infrastruktur (nur bei Hardware-Lieferung) bereit und informiert den Auftraggeber im Vorfeld über die notwendigen technischen Anforderungen.
Vor Beginn der Veranstaltung wird durch Votingtech eine Testfrage durchgeführt, um sicherzustellen, dass das System ordnungsgemäß funktioniert. Sobald diese Testphase erfolgreich abgeschlossen ist, gilt das System als betriebsbereit, vorausgesetzt, der Server ist erreichbar und das System ist aus Sicht des Operators funktionsfähig. Sollte es während der Veranstaltung dennoch zu Unklarheiten oder Fragen zur Funktionsweise kommen, wird angenommen, dass diese nicht auf technische Mängel von Votingtech zurückzuführen sind, sofern die Testphase erfolgreich abgeschlossen wurde und keine Störungen beim Operator festgestellt wurden.
Die Versammlungsleitung trägt die Verantwortung, die Abstimmung oder Wahl klar zu eröffnen und zu schließen. Eine eindeutige Ansage an die Mitarbeitenden von Votingtech ist dabei erforderlich. Zudem stellt die Versammlungsleitung sicher, dass alle Teilnehmer die Möglichkeit hatten, ihre Stimme abzugeben. Die Ergebnisse werden durch die Verkündung offiziell und in das Veranstaltungsprotokoll aufgenommen. Nach der Veranstaltung stellt Votingtech ein detailliertes Protokoll bereit, um die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten.
Sollten die Teilnehmer die Abstimmungen mit eigenen Endgeräten durchführen, liegt die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit dieser Geräte beim Auftraggeber. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Geräte kompatibel und funktionstüchtig sind. Das Risiko von technischen Problemen oder Störungen kann minimiert werden, wenn der Auftraggeber Endgeräte verwendet, die direkt von Votingtech bereitgestellt werden.
Da Funkübertragungen technisch bedingt anfällig für äußere Einflüsse sein können, wie beispielsweise Interferenzen durch andere Funksignale oder unvorhersehene Umweltbedingungen, übernimmt Votingtech keine Haftung für Störungen, die außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen. Der Auftraggeber wird gebeten, im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu beizutragen, solche Risiken zu minimieren, damit eine reibungslose Durchführung der Wahl oder Abstimmung gewährleistet werden kann.
Votingtech verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen bereitzustellen. Eine 100%ige Verfügbarkeit des Systems kann jedoch nicht seriös garantiert werden, da die technischen Rahmenbedingungen und äußere Faktoren, wie z.B. Funkstörungen, Internetverbindungen oder technische Störungen außerhalb der Kontrolle von Votingtech, unvorhersehbar sind. Im Falle eines technischen Ausfalls werden alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um den Ausfall zu beheben. Die Haftung richtet sich nach den Regelungen in Abschnitt 9.
Mit der Erfüllung dieser Pflichten stellt Votingtech sicher, dass der Auftraggeber alle notwendigen Werkzeuge und Informationen erhält, um eine erfolgreiche Abstimmung durchführen zu können. Die Verantwortung für die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen bleibt dabei beim Auftraggeber.
Durch die Erfüllung dieser Pflichten sorgt der Auftraggeber für die ordnungsgemäße Durchführung der Abstimmungen und gewährleistet, dass alle Teilnehmer rechtmäßig und korrekt in den Abstimmungsprozess eingebunden sind
Die Zahlung erfolgt gemäß den im Vertrag oder Angebot vereinbarten Bedingungen. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen, sofern keine abweichende Frist im Vertrag oder Angebot festgelegt wurde. Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug geraten, behält sich Votingtech das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu berechnen.
Ungeachtet etwaiger systembedingter Störungen oder Unterbrechungen des Dienstes bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Leistungen verpflichtet. Eine Reduzierung oder Aussetzung der Zahlung ist nur dann möglich, wenn eine Fahrlässigkeit seitens Votingtech nachweisbar ist.
Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit:
Votingtech haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten verursacht werden.
Haftung für Fahrlässigkeit:
Bei Fahrlässigkeit haftet Votingtech nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, der mit dem Vertrag verbunden ist.
Ausschluss der Haftung für indirekte Schäden:
Die Haftung für indirekte Schäden wie entgangenen Gewinn, Umsatzverlust oder ähnliche Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Schäden wurden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht.
Haftung bei Systemausfällen und Störungen:
Die Haftung von Votingtech im Falle eines technischen Ausfalls ist auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, der durch den Ausfall entstanden ist. Eine Haftung für die Notwendigkeit, eine Veranstaltung oder Versammlung zu wiederholen, ist ausgeschlossen, ebenso wie alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen, die dem Auftraggeber durch die Wiederholung entstehen. Externe Störungen wie z.B. Störungen durch Netzwerkinfrastruktur, Funkstörungen oder andere externe Einflüsse außerhalb des Verantwortungsbereichs von Votingtech sind von der Haftung ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist in solchen Fällen verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Veranstaltung fortzusetzen (z.B. durch Backup-Papier-Systeme oder alternative Lösungen). Sollte eine der oben genannten Störungen auftreten, übernimmt Votingtech keine Haftung für die Notwendigkeit, eine Versammlung oder Veranstaltung zu wiederholen.
Haftungsbegrenzung und Ausschluss:
Die Haftung von Votingtech ist auf den Auftragswert der betroffenen Dienstleistung beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB besteht nicht, da der Vertrag zwischen der Votingtech GmbH und dem Auftraggeber ausschließlich mit Unternehmen im Sinne von § 14 BGB geschlossen wird. Im Falle von Änderungen oder Stornierungen des Vertrages nach dessen Abschluss gelten die im Vertrag festgelegten Kündigungsbedingungen. Eine Kündigung ist nur dann möglich, wenn eine der Parteien eine wesentliche Vertragspflicht verletzt oder außergewöhnliche Umstände eintreten, die die Durchführung des Vertrages unmöglich machen.
Kündigung durch den Auftraggeber:
Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Votingtech seine wesentlichen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt, und der Auftraggeber diesen Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beheben lässt.
Kündigung durch Votingtech:
Votingtech kann den Vertrag ebenfalls aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers.
Folgen der Kündigung:
Im Falle einer Kündigung müssen beide Parteien alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen abrechnen. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der bis dahin erbrachten Leistungen verpflichtet.
Votingtech verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu schützen. Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für die rechtmäßige Erhebung, Weitergabe und Verarbeitung von Daten an Votingtech. Daten werden ausschließlich gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende bestehen.
Votingtech ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dieser Nutzung ausdrücklich.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit zulässig, der Sitz von Votingtech.
Potsdam, Stand 1.6.2020
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